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Teilnahmebedingungen

Für die Wahl zum Göttinger Gänseliesel

Alle jungen Frauen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren, die einen Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Göttingen haben, dürfen an der Wahl zum Gänseliesel teilnehmen. Ausnahme: Wer schon einmal als Bewerberin vor der Jury stand, kann leider nicht mehr mitmachen.

Die Bewerbungsphase läuft vom 1. bis 30. Juni per Online-Formular auf www.einkaufen-in-goettingen.de. Spätere Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Alle Teilnehmerinnen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Angaben (Vor- und Zuname, Geburtsdatum/Alter, Wohnort, Hobbys, Interessen) in Printmedien sowie auf allen für das Gänseliesel-Fest relevanten Online-Kanälen (Internetseiten, Social Media-Kanäle) veröffentlicht werden dürfen. Diese Einverständniserklärung gilt ausdrücklich nicht für die genaue Anschrift, Telefon- und Handynummern sowie E-Mail-Adressen. Diese werden unter Wahrung des Datenschutzes ausschließlich für interne organisatorische Zwecke erhoben und nicht veröffentlicht. Nach Abschluss der Gänseliesel-Wahl werden die persönlichen Daten der Bewerberinnen gelöscht – mit Ausnahme der Daten des gewählten Gänseliesels und ihrer zwei Stellvertreterinnen.

Die Rechte an den im Zusammenhang mit der Gänseliesel-Wahl erstellten Fotos und Videos liegen beim jeweiligen Foto- bzw. Videografen. Alle im Zusammenhang mit der Gänseliesel-Wahl erstellten Fotos und Videos dürfen ausdrücklich auf allen Kanälen der Pro-City GmbH Göttingen genutzt und veröffentlicht werden, auch mehrfach. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich nicht begrenzt. Die Fotos und Videos dürfen durch die Pro-City Göttingen GmbH auch über Dritte weiterverbreitet werden, beispielsweise über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram , TikTok oder Pinterest.

Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden die Bewerberinnen telefonisch und/oder schriftlich (per Post oder E-Mail) benachrichtigt. Die Bewerberinnen werden zu einer Stadtführung, einem Coaching und zu einem Kennenlern-Treffen mit der Jury eingeladen, die das Gänseliesel und seine beiden Stellvertreterinnen wählt. Eine Teilnahme an diesen Terminen ist für die Bewerberinnen erforderlich, um an der Gänseliesel-Wahl teilnehmen zu können.

Der Rechtsweg ist im Zusammenhang mit der gesamten Gänseliesel-Wahl einschließlich der späteren Jury-Entscheidung und auch der Jury-Besetzung bzw. -berufung ausgeschlossen. Die Wahl kann nachträglich nicht angefochten werden.

Für die Wahl zum Göttinger Mini-Gänseliesel

Alle Mädchen im Alter zwischen 6 und 12 Jahren, die einen Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Göttingen haben, dürfen an der Wahl zum Gänseliesel teilnehmen. 

Die Bewerbungsphase läuft bis zum 04. Oktober per Online-Formular auf www.einkaufen-in-goettingen.de. Spätere Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Teilnehmerinnen erklären sich ausdrücklich mit der Bewerbung ihrer Tochter einverstanden. Die Bewerberin darf mit persönlichen Angaben (Vor- und Zuname, Geburtsdatum/Alter, Wohnort, Hobbys, Interessen) in Printmedien sowie auf allen für das Gänseliesel-Fest relevanten Online-Kanälen (Internetseiten, Social Media-Kanäle) veröffentlicht werden. Diese Einverständniserklärung gilt ausdrücklich nicht für die genaue Anschrift, Telefon- und Handynummern sowie E-Mail-Adressen. Diese werden unter Wahrung des Datenschutzes ausschließlich für interne organisatorische Zwecke erhoben und nicht veröffentlicht. Nach Ende der Bewerbungsphase werden die für die Organisation der Wahl erhobenen Daten gelöscht.

Die Rechte an den im Zusammenhang mit der Gänseliesel-Wahl erstellten Fotos und Videos liegen beim jeweiligen Foto- bzw. Videografen. Alle im Zusammenhang mit der Gänseliesel-Wahl erstellten Fotos und Videos dürfen ausdrücklich auf allen Kanälen der Pro-City GmbH Göttingen genutzt und veröffentlicht werden, auch mehrfach. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich nicht begrenzt. Die Fotos und Videos dürfen durch die Pro-City Göttingen GmbH auch über Dritte weiterverbreitet werden, beispielsweise über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram oder Pinterest.

Nach Abschluss der Bewerbungs-Phase werden die Bewerberinnen telefonisch und/oder schriftlich (per Post oder E-Mail) benachrichtigt.

Der Rechtsweg ist im Zusammenhang mit der gesamten Gänseliesel-Wahl einschließlich der späteren Jury-Entscheidung und auch der Jury-Besetzung bzw. -berufung ausgeschlossen. Die Wahl kann nachträglich nicht angefochten werden.